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   VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19   

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VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19 (https://dejure.org/2022,54370)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.05.2022 - 3 A 341/19 (https://dejure.org/2022,54370)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Mai 2022 - 3 A 341/19 (https://dejure.org/2022,54370)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3b; AsylG, § 3d; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4
    Kolumbien: Zuerkennung von subsidiärem Schutz bei Bedrohung durch Clankriminalität und fehlender interner Schutzmöglichkeit

 
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  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19
    Seite 7/11 Verfolgerstaat angemessen zu berücksichtigen und deshalb den glaubhaften Erklärungen des Asylsuchenden größere Bedeutung beizumessen ist, als dies sonst in der Prozesspraxis bei Parteibekundungen der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.1996 - 9 B 293.96 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19
    Dabei greift zugunsten eines Vorverfolgten bzw. in anderer Weise Geschädigten eine tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 19; vgl. auch Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU [sog. "Qualifikationsrichtlinie"]).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 72.89 - juris Rn. 15; Beschluss vom 19.10.2001 - 1 B 24.01 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19
    Er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989 - 9 B 405.89 - juris Rn. 8; Urteil vom 24.3.1987 - 9 C 321.85 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 72.89 - juris Rn. 15; Beschluss vom 19.10.2001 - 1 B 24.01 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19
    Er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989 - 9 B 405.89 - juris Rn. 8; Urteil vom 24.3.1987 - 9 C 321.85 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96

    Vorliegen von Revisionzulassungsgründen - Nachweispflicht des Asylsuchenden

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19
    Seite 7/11 Verfolgerstaat angemessen zu berücksichtigen und deshalb den glaubhaften Erklärungen des Asylsuchenden größere Bedeutung beizumessen ist, als dies sonst in der Prozesspraxis bei Parteibekundungen der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.1996 - 9 B 293.96 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 72.89 - juris Rn. 15; Beschluss vom 19.10.2001 - 1 B 24.01 - juris Rn. 5).
  • KAG Freiburg, 30.09.2011 - 8/11

    Verhängung einer Geldbuße

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2022 - 3 A 341/19
    Er hat in nachvollziehbarer und eindringlicher Weise erläutert, wie er ins Visier der Gruppe geraten ist, zu welchen Bedrohungen es gekommen ist und welche Maßnahmen die Familie getroffen hat, um dem Seite 8/11 ständigen Telefonterror sowie den persönlichen Bedrohungen zu entgehen.
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